Gaswarnsensor nach längerer Lagerung wieder einsetzen: Aufwärmzeit, Nullpunkt und Funktionsprüfung beachten

Gaswarngeräte nach längerer Lagerung sicher wieder einsetzen Aufwärmzeit, Nullpunkt, Bump Test, Kalibrierung und Alarmfunktion richtig prüfen
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Ein tragbares Mehrgaswarngerät wurde nach einem Anlagenstillstand mehrere Monate im Werkzeugschrank aufbewahrt. Vor dem nächsten Wartungseinsatz wird es eingeschaltet. Das Display funktioniert, die Batterieanzeige ist unauffällig und die Sensoren zeigen scheinbar normale Werte.

Doch kann das Gerät sofort wieder für die persönliche Gasüberwachung eingesetzt werden?

Während längerer Lagerzeiten können sich die Eigenschaften von Gassensoren verändern. Elektrochemische Sensoren können altern, Akkus können sich entladen und ungünstige Lagerbedingungen können Feuchtigkeitsschäden oder Verschmutzungen verursachen.

Ein unauffälliger Anzeigewert und eine erfolgreiche Selbstdiagnose sind deshalb noch kein ausreichender Nachweis für eine zuverlässig funktionierende Gaswarnung.

Vor der Wiederverwendung müssen die gerätespezifische Aufwärmzeit, der Nullpunkt beziehungsweise Referenzwert, die Gasreaktion und die Alarmfunktionen kontrolliert werden. Je nach Zustand und Prüfergebnis kann zusätzlich eine Kalibrierung oder ein Sensortausch erforderlich sein.

Dieser Beitrag erklärt die Unterschiede zwischen Sensortechnologien, Bump-Test und Kalibrierung und zeigt einen nachvollziehbaren Prüfablauf für die Wiederinbetriebnahme.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was passiert während längerer Lagerung?
  2. Wiederinbetriebnahme richtig vorbereiten
  3. Sensortechnologien und Lagerungseinflüsse
  4. Lagerbedingungen und Sensoralterung
  5. Akku, Batterie und Gerätezustand prüfen
  6. Aufwärmzeit und Stabilisierung
  7. Nullpunkt und Referenzatmosphäre kontrollieren
  8. Praxisbeispiel: CO-Gaswarngerät nach Lagerung prüfen
  9. Bump-Test richtig durchführen
  10. Bump-Test und Kalibrierung unterscheiden
  11. Geeignetes Prüfgas auswählen
  12. Prüfgaszufuhr und Durchfluss
  13. Ansprechzeit und Sensorverhalten
  14. Mehrgaswarngeräte vollständig prüfen
  15. Pumpe, Filter und Probenahmeleitungen
  16. Akustische, optische und Vibrationsalarme
  17. Kalibrierfrist und Sensorlebensdauer
  18. Sicherheitsanforderungen und DGUV
  19. Prüfergebnisse dokumentieren
  20. Freigabeentscheidung nach der Lagerung
  21. Typische Fehler und Diagnose
  22. Passende ICS-Produkte
  23. Fazit
  24. Häufig gestellte Fragen

1. Was passiert während längerer Lagerung?

Auch wenn ein Gaswarngerät ausgeschaltet ist, können bestimmte Bauteile altern.

Bei elektrochemischen Sensoren können sich beispielsweise Elektrolyt und Elektrodeneigenschaften verändern. Zusätzlich wirken sich Lagerdauer, Temperatur und Luftfeuchtigkeit auf das spätere Verhalten aus.

Elektronische Bauteile und Akkus sind ebenfalls nicht unbegrenzt lagerfähig.

Die mögliche Veränderung hängt von der konkreten Sensortechnologie und den Lagerbedingungen ab.

2. Wiederinbetriebnahme richtig vorbereiten

Vor der erneuten Verwendung sollten Gerätetyp, Seriennummer, Lagerdauer und letzter dokumentierter Prüfzustand festgestellt werden.

Die Betriebsanleitung enthält die maßgeblichen Angaben zu Aufwärmzeit, Kalibrierung, Sensorlebensdauer und erforderlichen Funktionskontrollen.

Ein längere Zeit gelagertes Gerät sollte zunächst außerhalb einer gefährlichen Atmosphäre unter geeigneten Bedingungen überprüft werden.

Erst nach erfolgreichem Abschluss der erforderlichen Prüfungen darf es entsprechend seiner vorgesehenen Schutzfunktion eingesetzt werden.

3. Sensortechnologien und Lagerungseinflüsse

Verschiedene Gaswarngeräte verwenden unterschiedliche physikalische Messverfahren.

Typische Sensortechnologien und mögliche Einflüsse längerer Lagerung
Sensortechnologie Typische Anwendung Wichtige Prüfpunkte
Elektrochemisch CO, H₂S, O₂ und weitere geeignete Gase Stabilisierung, Empfindlichkeit, Sensoralterung und Nullpunkt
Pellistor (Wärmetönung) Brennbare Gase Empfindlichkeit, mögliche Sensorvergiftung, Prüfgasreaktion und erforderlicher Sauerstoffgehalt
Infrarot (IR) Geeignete Kohlenwasserstoffe und CO₂ Optik, Verschmutzung, Nullpunkt und Gasreaktion
Photoionisation (PID) Geeignete flüchtige organische Verbindungen UV-Lampe, Verschmutzung, Feuchteeinflüsse und Empfindlichkeit
Weitere Halbleiter- und Multigasverfahren Abhängig von Sensortyp und Zielgas Gerätespezifische Stabilisierung, Gasempfindlichkeit und Kalibrierung

Die Tabelle beschreibt mögliche Einflüsse. Nicht jeder Sensor zeigt nach längerer Lagerung dieselben Veränderungen.

4. Lagerbedingungen und Sensoralterung

Gaswarngeräte sollten innerhalb der vom Hersteller festgelegten Temperatur- und Feuchtigkeitsgrenzen gelagert werden.

Extreme Wärme, Frost, Kondensation und chemische Dämpfe können die spätere Gerätefunktion beeinträchtigen.

Eine Lagerung in der Nähe von Lösungsmitteln oder silikonhaltigen Stoffen kann bei bestimmten Sensorprinzipien besonders problematisch sein.

Auch ein unbenutzter Sensor kann aufgrund seiner Bauart und seines Alters eine begrenzte Lebensdauer besitzen.

5. Akku, Batterie und Gerätezustand prüfen

Vor dem Einschalten werden Gehäuse, Display, Gasöffnungen, Filter und Anschlüsse auf sichtbare Beschädigungen kontrolliert.

Wiederaufladbare Geräte sollten entsprechend der Herstelleranweisung geladen werden.

Ein Akkusymbol mit ausreichendem Ladezustand bestätigt nicht automatisch die tatsächlich verfügbare Betriebsdauer. Bei gealterten Akkus kann sich diese verkürzen.

Zusätzlich sollten Datum, Uhrzeit, Fehlermeldungen und gespeicherte Wartungshinweise geprüft werden.

6. Aufwärmzeit und Stabilisierung

Nach dem Einschalten benötigen bestimmte Gassensoren eine Aufwärm- beziehungsweise Stabilisierungsphase.

In dieser Zeit werden die Sensorelektronik aktiviert und gegebenenfalls interne Prüfabläufe ausgeführt.

Nach längerer Lagerung kann sich das Einschwingverhalten einzelner Sensoren verändern.

Die notwendige Aufwärmzeit ist geräte- und sensorabhängig. Eine allgemeingültige Wartezeit von beispielsweise fünf oder zehn Minuten gibt es nicht.

Entscheidend sind die Herstellerangaben und die anschließend erfolgreich durchgeführte Funktionsprüfung.

7. Nullpunkt und Referenzatmosphäre kontrollieren

Bei Sensoren für toxische Gase wird der Nullpunkt üblicherweise in einer geeigneten Atmosphäre ohne das betreffende Zielgas überprüft.

Bei Gaswarngeräten für brennbare Gase gilt entsprechend die gerätespezifische Nullpunktprüfung.

Ein Sauerstoffsensor wird dagegen typischerweise anhand einer bekannten Sauerstoffkonzentration bewertet. Saubere Umgebungsluft enthält ungefähr 20,9 Vol.-% Sauerstoff.

Eine automatische Frischluftjustage darf nur durchgeführt werden, wenn tatsächlich eine geeignete, unbelastete Atmosphäre vorliegt und der Hersteller diese Vorgehensweise vorsieht.

Ein falscher Nullpunktabgleich kann gefährliche Messabweichungen verursachen.

8. Praxisbeispiel: CO-Gaswarngerät nach Lagerung prüfen

Ein hypothetisches CO-Gaswarngerät wurde mehrere Monate nicht eingesetzt.

Nach Kontrolle und Stabilisierung erfolgt ein Bump-Test mit einem geeigneten Kohlenmonoxid-Prüfgas.

Alle folgenden Zahlen und Annahmekriterien sind frei gewählte Beispielwerte. Für ein reales Gerät gelten ausschließlich die dafür festgelegten Prüfbedingungen und Akzeptanzgrenzen.

8.1 Ausgangsdaten

  1. Prüfgaskonzentration: 50 ppm CO.
  2. Beispielhafter Alarmgrenzwert: 30 ppm CO.
  3. Gemessener Wert während der Prüfgasaufgabe: 45 ppm CO.
  4. Zeit bis zum festgelegten Prüfkriterium: 18 Sekunden.
  5. Hypothetisches Mindestkriterium: 80 % der Prüfgaskonzentration.
  6. Hypothetische maximal zulässige Prüfzeit: 30 Sekunden.

8.2 Prüfgasreaktion berechnen

Zur vereinfachten Bewertung wird das Verhältnis zwischen angezeigter Konzentration und Prüfgaskonzentration berechnet:

R = cAnzeige / cPrüfgas · 100 %

R = 45 / 50 · 100 %

R = 90 %

Das Gerät erreicht im Beispiel 90 % der angegebenen Prüfgaskonzentration.

8.3 Mindestkriterium bewerten

Das angenommene Mindestkriterium beträgt 80 %:

50 ppm · 0,80 = 40 ppm

Da 45 ppm angezeigt werden, ist dieses beispielhafte Kriterium erfüllt.

8.4 Reaktionszeit beurteilen

Die festgestellte Prüfzeit beträgt 18 Sekunden.

18 s < 30 s

Damit ist auch das hypothetische Zeitkriterium erfüllt.

Die Prüfzeit ist nicht automatisch mit der genormten T90-Ansprechzeit des Sensors gleichzusetzen. Gasweg, Prüfverfahren und Bewertungsgrenze beeinflussen die gemessene Zeit.

8.5 Alarmfunktion kontrollieren

Bei der Prüfgasaufgabe wird zusätzlich überprüft, ob die konfigurierte Alarmfunktion wie vorgesehen auslöst.

Im Beispiel werden akustischer, optischer und Vibrationsalarm erfolgreich erkannt.

Die Rückstellung erfolgt nach Beendigung der Gasaufgabe entsprechend der Gerätefunktion.

8.6 Ergebnisübersicht

Hypothetischer Bump-Test eines CO-Gaswarngeräts
Prüfparameter Beispielwert Bewertung
Prüfgaskonzentration 50 ppm CO Vorgegeben
Angezeigte Konzentration 45 ppm CO 90 % des Prüfgaswerts
Angenommenes Mindestkriterium 40 ppm CO Erfüllt
Angenommene maximale Prüfzeit 30 s Vorgegeben
Erreichte Prüfzeit 18 s Erfüllt
Optischer Alarm Aktiviert Erfüllt
Akustischer Alarm Aktiviert Erfüllt
Vibrationsalarm Aktiviert Erfüllt

8.7 Ergebnis richtig interpretieren

Nach den hypothetischen Kriterien wäre der beschriebene Bump-Test erfolgreich.

Das Ergebnis bestätigt jedoch keine vollständige Kalibrierung und keine umfassende Messgenauigkeit über den gesamten Messbereich.

Auch Prüf- und Kalibrierfristen sowie weitere Gerätevorgaben müssen erfüllt sein, bevor das Gaswarngerät wieder eingesetzt werden darf.

9. Bump-Test richtig durchführen

Beim Bump-Test wird dem Gaswarngerät ein dafür geeignetes Prüfgas zugeführt.

Die Prüfung soll bestätigen, dass der betreffende Gaskanal innerhalb der vorgegebenen Kriterien reagiert und die Alarmfunktionen ordnungsgemäß arbeiten.

Prüfgaskonzentration, Gasaufgabemethode, Prüfzeit und Akzeptanzkriterien richten sich nach Herstellerangaben und betrieblichem Prüfverfahren.

Ein bestandener Bump-Test ersetzt nicht automatisch eine fällige Kalibrierung.

10. Bump-Test und Kalibrierung unterscheiden

Ein Bump-Test ist eine gezielte Funktionskontrolle. Er überprüft die ausreichende Sensorreaktion und Alarmierung unter festgelegten Bedingungen.

Eine Kalibrierung ermittelt das messtechnische Verhalten anhand geeigneter Referenzgas-Konzentrationen.

Wenn das Gerät unzulässige Abweichungen zeigt, kann eine Justage oder ein Sensorwechsel notwendig sein.

Nach einer Justage müssen die relevanten Funktionen erneut überprüft werden.

11. Geeignetes Prüfgas auswählen

Prüfgas muss zur Sensortechnologie, zum Zielgas und zum vorgesehenen Prüfverfahren passen.

Wichtig sind die richtige Gaskonzentration, das Trägergas, die Haltbarkeit und ein geeigneter Druckregler.

Bei Mehrgaswarngeräten können geeignete Prüfgasmischungen verwendet werden, sofern der Hersteller die Kombination für das betreffende Gerät freigibt.

Abgelaufenes Prüfgas oder eine ungeeignete Gaszusammensetzung kann zu falschen Prüfergebnissen führen.

12. Prüfgaszufuhr und Durchfluss

Der Prüfgasdurchfluss muss zum Gaswarngerät und der verwendeten Prüfadapter- beziehungsweise Dockingstation passen.

Ein zu geringer oder ungeeigneter Durchfluss kann die Gasaufgabe beeinflussen.

Bei manuell durchgeführten Prüfungen sind die vorgesehenen Regler, Adapter und Schlauchlängen zu verwenden.

Automatische Prüfstationen können die Gasaufgabe und Dokumentation vereinfachen, sofern sie mit dem jeweiligen Gerät kompatibel und korrekt konfiguriert sind.

13. Ansprechzeit und Sensorverhalten

Die Ansprechzeit beschreibt, wie schnell ein Sensor auf eine Änderung der Gaskonzentration reagiert.

Häufig wird der Kennwert T90 verwendet, der die Zeit bis zum Erreichen von 90 % einer definierten Signaländerung beschreibt.

Eine verzögerte Reaktion nach längerer Lagerung kann auf Sensoralterung, verschmutzte Gaseintrittsöffnungen oder Probleme mit dem Probenahmesystem hinweisen.

Für eine belastbare Beurteilung müssen die vom Hersteller vorgesehenen Prüfbedingungen eingehalten werden.

14. Mehrgaswarngeräte vollständig prüfen

Ein Mehrgaswarngerät enthält mehrere Sensoren, deren Alterungsverhalten unterschiedlich sein kann.

Ein erfolgreicher Test des CO-Kanals bestätigt beispielsweise nicht automatisch die Funktionsfähigkeit des H₂S-, Sauerstoff- oder Ex-Kanals.

Bei der Wiederinbetriebnahme müssen deshalb sämtliche für den vorgesehenen Einsatz erforderlichen Gaskanäle berücksichtigt werden.

Auch die individuell eingestellten Alarmgrenzen sind zu kontrollieren.

15. Pumpe, Filter und Probenahmeleitungen

Bei Gaswarngeräten mit aktiver Probenahme muss zusätzlich das Ansaugsystem kontrolliert werden.

Dazu gehören Pumpenfunktion, Ansaugfilter, Schlauchverbindungen und gegebenenfalls eine vorgesehene Durchflussüberwachung.

Ein verstopfter Filter oder eine beschädigte Probenahmeleitung kann verhindern, dass das zu überwachende Gas den Sensor rechtzeitig erreicht.

Bei längeren Probenahmeleitungen müssen außerdem Gastransportzeit und mögliche Verluste bestimmter Gase berücksichtigt werden.

16. Akustische, optische und Vibrationsalarme

Ein Gaswarngerät erfüllt seine Schutzaufgabe nur, wenn eine gefährliche Gaskonzentration entsprechend dem vorgesehenen Alarmkonzept erkannt und signalisiert wird.

Je nach Gerät werden akustische Signale, LEDs, Displayhinweise oder Vibration verwendet.

Diese Funktionen müssen bei der vorgesehenen Funktionskontrolle überprüft werden.

Bei stationären oder vernetzten Geräten können zusätzlich Alarmweiterleitungen und angeschlossene Sicherheitseinrichtungen relevant sein.

17. Kalibrierfrist und Sensorlebensdauer

Längere Lagerung setzt die Sensoralterung oder das vorgesehene Kalibrierintervall nicht automatisch zurück.

Vor dem Wiedereinsatz muss deshalb geprüft werden, ob Kalibrierung, Wartung oder Sensorwechsel fällig sind.

Bei Geräten mit begrenzter Sensor- oder Gesamtlebensdauer sind zusätzlich Herstellungsdatum, Aktivierungsdatum und gegebenenfalls ein geräteseitiger Lebensdauerzähler relevant.

Ein Gerät mit abgelaufener zulässiger Nutzungsdauer darf nicht allein wegen einer erfolgreichen Einschaltkontrolle weiterverwendet werden.

18. Sicherheitsanforderungen und DGUV

Für Gaswarneinrichtungen in Deutschland sind insbesondere die DGUV Informationen 213-056 und 213-057 relevant.

Die DGUV Information 213-056 behandelt Gaswarneinrichtungen für toxische Gase, Dämpfe und Sauerstoff. Die DGUV Information 213-057 bezieht sich auf Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz.

Die Veröffentlichungen behandeln unter anderem die Auswahl, den Einsatz, die Funktionskontrolle und die Instandhaltung.

Art und Häufigkeit der erforderlichen Prüfungen müssen zum Einsatz und zu den festgelegten Anforderungen passen.

Ein Gaswarngerät mit nicht bestandener erforderlicher Funktionsprüfung darf nicht für eine sicherheitsrelevante Überwachung eingesetzt werden.

19. Prüfergebnisse dokumentieren

Für eine nachvollziehbare Wiederinbetriebnahme sollten die durchgeführten Prüfungen dokumentiert werden.

Wichtige Angaben sind beispielsweise Geräteidentifikation, Datum, Prüfgas, Prüfverfahren, Ergebnisse, Kalibrierstatus und verantwortliche Person.

Automatische Teststationen können entsprechende Prüfprotokolle speichern und einem Gerät zuordnen.

Bei größeren Geräteflotten erleichtert eine zentrale Verwaltung die Überwachung von Prüffristen und Gerätestatus.

20. Freigabeentscheidung nach der Lagerung

Die erneute Verwendung sollte erst nach erfolgreichem Abschluss der vorgesehenen Kontrollen erfolgen.

Ein geeigneter Ablauf umfasst:

  1. Identifikation und Kontrolle des Lagerzustands.
  2. Sichtprüfung und Kontrolle der Energieversorgung.
  3. Einschalten und gerätespezifische Stabilisierung.
  4. Prüfung des Nullpunkts beziehungsweise Referenzwerts.
  5. Bump-Test mit geeignetem Prüfgas.
  6. Prüfung sämtlicher erforderlicher Alarmfunktionen.
  7. Kontrolle von Kalibrierfristen und Sensorstatus.
  8. Dokumentierte Freigabe oder Sperrung des Geräts.

Bei Auffälligkeiten müssen die Ursache geklärt und die notwendigen weiteren Prüfungen durchgeführt werden.

21. Typische Fehler und Diagnose

Sensor reagiert nach dem Einschalten verzögert: Aufwärmzeit, Sensorzustand und Herstellerangaben prüfen.

Nullpunkt ist instabil: Geeignete Referenzatmosphäre, mögliche Fremdgase und Sensoralterung untersuchen.

Bump-Test nicht bestanden: Prüfgas, Gasaufgabe, Adapter und Sensorempfindlichkeit kontrollieren. Gerät bis zur erfolgreichen Klärung sperren.

Anzeige reagiert, aber kein Alarm: Alarmschwellen, Alarmausgabe und Gerätestatus überprüfen.

Pumpenfehler: Filter, Schläuche, Pumpe und Ansaugsystem nach Herstelleranweisung kontrollieren.

Kalibrierung überfällig: Erforderliche Kalibrierung vor der vorgesehenen Verwendung durchführen lassen.

22. Passende ICS-Produkte

ICS Schneider Messtechnik bietet verschiedene tragbare Gaswarngeräte und automatische Prüfstationen für industrielle Sicherheitsanwendungen an.

Gaswarngeräte und Prüftechnik aus dem ICS-Sortiment
Produkt Wichtige Funktionen Typische Anwendung
Crowcon UnoIQ Ein-Gas-Warngerät, austauschbare Sensoreinschübe, Bump-Test und Kalibrierung Persönliche Überwachung einer Gasgefahr
Crowcon DuoIQ Zwei-Gas-Warngerät, verschiedene Sensortechnologien, optische, akustische und Vibrationsalarme Persönlicher Schutz vor zwei Gasgefahren
Crowcon DetectiveIQ Bereichsmonitor mit bis zu sieben Gaskanälen, optionaler Probenahme und Vernetzung Temporäre Sicherheitszonen
Crowcon IQhub Automatische Bump-Tests, Kalibrierung, Laden und Prüfdokumentation Wiederkehrende Prüfung kompatibler Geräte
Crowcon Gas-Pro IR Mehrgaswarngerät, IR- und weitere Sensoren, optional mit Pumpe Industrielle Mehrgasüberwachung und Probenahme

22.1 Crowcon UnoIQ

Das Crowcon UnoIQ ist ein kompaktes persönliches Ein-Gas-Warngerät mit modularen, austauschbaren Sensoreinschüben.

Je nach Konfiguration stehen elektrochemische, IR-, Pellistor- und weitere geeignete Sensoren zur Verfügung.

Die Integration mit Crowcon IQhub ermöglicht automatische Bump-Tests und Kalibrierungen kompatibler Geräte.

Crowcon UnoIQ – Produktinformationen

22.2 Crowcon DuoIQ

Das Crowcon DuoIQ überwacht bis zu zwei Gasgefahren gleichzeitig.

Es verfügt über optische, akustische und Vibrationsalarme sowie verschiedene Sensortechnologien.

Zusammen mit dem IQhub können vorgesehene Prüfungen und Kalibrierungen automatisiert werden.

Crowcon DuoIQ – Produktinformationen

22.3 Crowcon DetectiveIQ

Der DetectiveIQ ist ein mobiler Mehrgas-Bereichsmonitor zur Überwachung temporärer Arbeits- und Sicherheitsbereiche.

Je nach Konfiguration können bis zu sieben Gase gleichzeitig überwacht werden.

Für die Wiederinbetriebnahme nach längerer Lagerung sind insbesondere der Zustand der Sensoren, der Energieversorgung und des optionalen Probenahmesystems relevant.

Crowcon DetectiveIQ – Produktinformationen

22.4 Crowcon IQhub

Der Crowcon IQhub ist eine automatische Test-, Kalibrier- und Ladestation für kompatible tragbare Crowcon-Gaswarngeräte.

Automatische Bump-Tests können gemäß Herstellerangaben in weniger als 10 Sekunden und Kalibrierungen in weniger als 30 Sekunden erfolgen.

Die tatsächliche Prüfzeit hängt von Gas, Sensor und Konfiguration ab.

Zusätzlich unterstützt die Station die Dokumentation und Verwaltung der Geräteprüfungen.

Crowcon IQhub – Produktinformationen

22.5 Crowcon Gas-Pro IR

Der Crowcon Gas-Pro IR ist ein tragbares Mehrgaswarngerät mit unterschiedlichen Sensoroptionen einschließlich Infrarotmesstechnik.

Er ist in geeigneten Ausführungen mit integrierter Pumpe erhältlich.

Vor dem Einsatz nach längerer Lagerung müssen neben den Gaskanälen gegebenenfalls auch Ansaugpumpe, Filter und Probenahmeleitungen überprüft werden.

Crowcon Gas-Pro IR – Produktinformationen

Weitere Gasmessgeräte und Gaswarngeräte bei ICS Schneider Messtechnik

23. Fazit

Nach längerer Lagerung darf ein Gaswarngerät nicht allein aufgrund einer normalen Displayanzeige wieder für sicherheitsrelevante Aufgaben eingesetzt werden.

Entscheidend sind der Gerätezustand, die vorgeschriebene Aufwärmzeit, eine geeignete Nullpunktkontrolle und der Nachweis einer zuverlässigen Sensor- und Alarmfunktion.

Ein Bump-Test überprüft die vorgesehene Gasreaktion. Eine Kalibrierung kann zusätzlich erforderlich sein, wenn Fristen abgelaufen sind oder das Messverhalten Auffälligkeiten zeigt.

Bei Mehrgaswarngeräten müssen sämtliche benötigten Gaskanäle berücksichtigt werden.

Die wichtigste Regel lautet: Erst wenn die erforderlichen Funktionskontrollen erfolgreich abgeschlossen und dokumentiert sind, darf das Gaswarngerät wieder für die vorgesehene Schutzaufgabe freigegeben werden.

24. Häufig gestellte Fragen

24.1 Darf ein Gaswarngerät nach längerer Lagerung sofort verwendet werden?

Nur wenn der erforderliche Gerätestatus und sämtliche vorgeschriebenen Kontrollen erfolgreich nachgewiesen wurden. Eine unauffällige Anzeige allein reicht nicht aus.

24.2 Warum können Gaswarngeräte während der Lagerung altern?

Sensoren und Akkus unterliegen material- und technologieabhängigen Alterungsprozessen. Auch Temperatur und Luftfeuchtigkeit können das Verhalten beeinflussen.

24.3 Wie lange muss ein Gaswarnsensor nach dem Einschalten aufwärmen?

Die erforderliche Aufwärmzeit hängt von der Sensor- und Geräteausführung ab. Maßgeblich sind die Herstellerangaben.

24.4 Muss nach längerer Lagerung ein Bump-Test durchgeführt werden?

Die für den vorgesehenen Einsatz erforderliche Gasfunktionskontrolle muss erfolgreich durchgeführt sein. Eine längere Lagerung ist ein zusätzlicher Anlass, den Prüfstatus besonders sorgfältig zu kontrollieren.

24.5 Was ist ein Bump-Test?

Eine Funktionskontrolle, bei der geeignetes Prüfgas aufgegeben wird, um die vorgesehene Sensorreaktion und Alarmfunktion zu überprüfen.

24.6 Ist ein Bump-Test dasselbe wie eine Kalibrierung?

Nein. Ein Bump-Test prüft die Funktion anhand festgelegter Kriterien. Eine Kalibrierung ermittelt das messtechnische Verhalten unter definierten Bedingungen.

24.7 Wann ist eine Kalibrierung erforderlich?

Wenn dies durch den festgelegten Prüfplan, den Hersteller, besondere Ereignisse oder auffällige Prüfergebnisse erforderlich wird.

24.8 Kann ein Gassensor trotz Nullanzeige defekt sein?

Ja. Ein Sensor kann einen scheinbar normalen Nullwert anzeigen und dennoch auf das Zielgas unzureichend reagieren.

24.9 Welchen Wert sollte ein Sauerstoffsensor an sauberer Luft anzeigen?

Bei normaler Umgebungsluft liegt die Sauerstoffkonzentration ungefähr bei 20,9 Vol.-%. Die tatsächliche Beurteilung erfolgt nach den Herstellervorgaben.

24.10 Kann ein Gaswarngerät automatisch nullgestellt werden?

Geeignete Geräte bieten entsprechende Funktionen. Diese dürfen nur unter den vom Hersteller vorgesehenen Referenzbedingungen verwendet werden.

24.11 Was tun, wenn der Bump-Test nicht bestanden wird?

Das Gerät darf nicht für die vorgesehene Schutzfunktion verwendet werden. Prüfgas, Prüfaufbau und Gerätezustand müssen kontrolliert und die erforderlichen weiteren Maßnahmen durchgeführt werden.

24.12 Kann ein alter Sensor noch funktionieren?

Das ist möglich. Entscheidend sind jedoch die zulässige Lebensdauer, der Kalibrierstatus und die erfolgreich nachgewiesene Funktion.

24.13 Können sich Akkus während der Lagerung entladen?

Ja. Insbesondere wiederaufladbare Akkus können sich bei längerer Nichtbenutzung entladen und altern.

24.14 Müssen bei einem Mehrgaswarngerät alle Sensoren geprüft werden?

Alle Gaskanäle, die für den vorgesehenen Einsatz benötigt werden, müssen den geltenden Prüfanforderungen entsprechen.

24.15 Warum ist die Probenahmepumpe wichtig?

Eine unzureichend funktionierende Pumpe oder verstopfte Probenahmeleitung kann verhindern, dass das Zielgas rechtzeitig den Sensor erreicht.

24.16 Welche DGUV-Informationen sind relevant?

Die DGUV Informationen 213-056 und 213-057 behandeln den Einsatz und Betrieb von Gaswarneinrichtungen für toxische Gase, Sauerstoff und den Explosionsschutz.

24.17 Können automatische Prüfstationen die Wiederinbetriebnahme erleichtern?

Ja. Geeignete Systeme wie der Crowcon IQhub ermöglichen bei kompatiblen Geräten automatisierte Bump-Tests, Kalibrierungen und dokumentierte Prüfabläufe.

24.18 Welche Angaben benötigt ICS für eine Service- oder Kalibrieranfrage?

Benötigt werden Hersteller, Gerätetyp, Seriennummer, Sensorkonfiguration, Lagerdauer, letzter Kalibrierstatus, Fehlermeldungen und die gewünschte Prüfung beziehungsweise Wartung.

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