An einer Gasleitung soll für Wartung und Inbetriebnahme regelmäßig der Druck kontrolliert werden. Mechanisch würde eine vorhandene MINIMESS-Kupplung passen – aber darf eine hydraulische Standardausführung einfach für Erdgas verwendet werden?
Gerade bei Gasen reicht die mechanische Kompatibilität einer Messkupplung nicht aus. Werkstoffe, Dichtungen, Gasdichtheit, Betriebsdruck und Zulassung müssen zur konkreten Anwendung passen. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass sich im angeschlossenen Messschlauch ein Totvolumen befindet, das beim Kuppeln mit Gas gefüllt und nach der Messung wieder sicher entspannt werden muss.
Für entsprechende Anwendungen stehen spezielle MINIMESS-Gasausführungen zur Verfügung. Ein Beispiel ist das Original MINIMESS 1215 Gasfüllventil mit DVGW-Zulassung von Hydrotechnik. Es bildet einen definierten Systemzugang für Druckmessung und Gasentnahme und wird beim Aufschrauben der passenden Anschlussseite mechanisch geöffnet.
Geeignete Komponenten finden Sie unter MINIMESS DVGW Gaskupplungen und Gasschläuche. Weitere Messkupplungen, Adapter und Schläuche sind unter MINIMESS-Kupplungen und -Schläuche zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
- Wie funktioniert eine MINIMESS-Gasmessstelle?
- Was bedeutet DVGW bei einer Gaskupplung?
- Warum nicht einfach eine Hydraulikkupplung verwenden?
- Gas und Dichtungswerkstoff richtig zuordnen
- Betriebsdruck und Anlagenregelwerk unterscheiden
- Den richtigen Messschlauch auswählen
- Totvolumen des Schlauchs berücksichtigen
- Wann muss gespült werden?
- Sicheres Kuppeln unter Druck
- Restdruck im Messschlauch sicher berücksichtigen
- Dichtheit der Messstelle prüfen
- Welche Funktion hat die Schutzkappe?
- Messgerät richtig anschließen
- Besonderheiten bei Wasserstoff
- Praxisbeispiel an einer Gasdruckregelanlage
- Typische Fehler
- Was sollte dokumentiert werden?
- Welche MINIMESS-Komponenten eignen sich?
- Fazit
- Häufige Fragen
Wie funktioniert eine MINIMESS-Gasmessstelle?
Ein MINIMESS-Gasfüllventil beziehungsweise eine entsprechende Gaskupplung ist im Grundprinzip ein mechanisch entsperrbares Rückschlagventil.
Im ungekoppelten Zustand bleibt der Systemzugang geschlossen.
Wird die passende Anschlusskupplung beziehungsweise der Messschlauch aufgesetzt, wird das Ventil mechanisch geöffnet. Der Systemdruck gelangt dadurch in den angeschlossenen Messschlauch und zum Messgerät.
Nach dem Abkuppeln schließt das Ventil wieder.
Dadurch kann ein kompakter permanenter Prüfanschluss geschaffen werden, an den bei Bedarf beispielsweise angeschlossen werden können:
- Manometer,
- Digitalmanometer,
- Drucksensoren,
- Druckkalibratoren,
- Datenlogger,
- Analyse- beziehungsweise Probenahmesysteme.
Bei Gasen muss der komplette temporäre Messweg betrachtet werden:
Gasleitung → Gaskupplung → Messschlauch → Adapter → Messgerät
Jede dieser Komponenten ist Teil der druck- und gasführenden Messstelle.
Was bedeutet DVGW bei einer Gaskupplung?
Bei einer DVGW-Ausführung wurde nicht lediglich das Anschlussgewinde für Gas verwendet.
Die konkrete Bauform besitzt eine entsprechende Zulassung beziehungsweise Zertifizierung für den vorgesehenen Einsatzbereich.
Hydrotechnik bietet beispielsweise das MINIMESS 1215 Gasfüllventil mit DVGW-Zulassung als Systemzugang für Gasdruckanlagen an.
Es ist für den Anschluss von Kontrollmessgeräten zur Druckmessung und Gasentnahme vorgesehen.
Wichtig ist jedoch:
Die Bezeichnung DVGW darf nicht als universelle Freigabe für jedes Gas und jede Gasinstallation interpretiert werden.
Je nach Anlage gelten unterschiedliche technische Regeln.
Zu unterscheiden sind beispielsweise:
- Gas-Druckregelanlagen,
- Gas-Messanlagen,
- betriebliche Gasversorgungen,
- Gebäudeinstallationen,
- Flüssiggasanlagen,
- Wasserstoffanlagen,
- technische Gasprüfstände.
Vor der Auswahl muss deshalb geklärt werden, welches Regelwerk für die konkrete Anlage gilt.
Warum nicht einfach eine Hydraulikkupplung verwenden?
Hydraulische Standard-Messkupplungen können einer Gaskupplung äußerlich sehr ähnlich sehen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass beide Ausführungen technisch identisch sind.
Bei einer Gasanwendung sind unter anderem zu bewerten:
- Gasdichtheit des Ventils,
- Permeation durch Dichtungen und Schläuche,
- Medienverträglichkeit,
- Temperaturbereich,
- Zulassung,
- Alterungsverhalten der Dichtungen.
Ein Bauteil, das bei Hydrauliköl zuverlässig dicht ist, muss bei Gas nicht automatisch dieselbe Dichtheit erreichen.
Flüssigkeiten und Gase stellen an kleine Spalte und elastomere Dichtungen unterschiedliche Anforderungen.
Deshalb sollte eine vorhandene Standard-MINIMESS-Kupplung nicht allein aufgrund des passenden Kupplungsgewindes für eine Gasleitung verwendet werden.
Gas und Dichtungswerkstoff richtig zuordnen
Zur Medienverträglichkeit gehören nicht nur die metallischen Bauteile.
Besonders wichtig sind die elastomeren Dichtungen.
Je nach Ausführung können beispielsweise verwendet werden:
- NBR,
- FKM,
- EPDM,
- weitere anwendungsspezifische Werkstoffe.
Der geeignete Werkstoff hängt vom jeweiligen Gas und von der Temperatur ab.
Die Frage sollte deshalb nicht lauten:
„Ist NBR gasdicht?“
sondern:
„Ist diese konkrete Kupplung mit dieser konkreten Dichtung für mein Gas, meinen Druck und meine Temperatur freigegeben?“
Bei abweichenden Medien muss die Beständigkeit der O-Ringe und der Oberflächen separat geprüft werden.
Das gilt insbesondere bei:
- Wasserstoff,
- aggressiven Prozessgasen,
- Gasgemischen,
- hohen oder sehr niedrigen Temperaturen.
Betriebsdruck und Anlagenregelwerk unterscheiden
Eine wichtige Unterscheidung besteht zwischen:
- technisch zulässigem Betriebsdruck eines Bauteils,
- zulässigem Druck der gesamten Messkette,
- Anwendungsbereich des geltenden Regelwerks.
Das MINIMESS 1215 Gasfüllventil mit DVGW-Zulassung ist beispielsweise in einer Ausführung für einen maximalen Betriebsdruck von 250 bar erhältlich.
Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass jede nach einem bestimmten DVGW-Arbeitsblatt ausgeführte Anlage bis 250 bar betrieben werden darf.
Der maximal zulässige Druck der Messstelle wird immer durch das schwächste Bauteil bestimmt.
Zu berücksichtigen sind deshalb:
- Gaskupplung,
- Messschlauch,
- Schlaucharmaturen,
- Adapter,
- Manometer beziehungsweise Drucksensor,
- eventuelle Absperr- oder Entlastungsventile.
Der komplette Aufbau muss für den maximal möglichen Systemdruck ausgelegt sein.
Den richtigen Messschlauch auswählen
Der Messschlauch ist bei einer Gasmessstelle ebenso wichtig wie die eigentliche Kupplung.
Ein beliebiger hydraulischer Messschlauch sollte nicht ungeprüft eingesetzt werden.
Zu prüfen sind insbesondere:
- Freigabe für das Gas,
- Schlauchwerkstoff,
- Innenmaterial,
- Druckstufe,
- Temperaturbereich,
- Gasdurchlässigkeit beziehungsweise Permeation,
- Anschlussarmaturen,
- Schlauchlänge.
Für eine reine Druckkontrolle ist ein möglichst kurzer geeigneter Messschlauch häufig vorteilhaft.
Ein langer Schlauch vergrößert:
- Totvolumen,
- Gasmenge im temporären Messkreis,
- Zeit für Druckausgleich,
- Gasmenge, die nach der Messung kontrolliert entspannt werden muss.
Der Schlauch sollte gleichzeitig lang genug sein, damit das Messgerät sicher positioniert werden kann und nicht mechanisch an der Rohrleitung hängt.
Totvolumen des Schlauchs berücksichtigen
Vor dem Anschluss befindet sich im Messschlauch zunächst normalerweise Umgebungsluft beziehungsweise das Gas aus dem vorherigen Zustand des Schlauchs.
Beim Kuppeln füllt das Prozessgas dieses zusätzliche Volumen.
Bei einer großen Gasleitung ist die dafür erforderliche Gasmenge für die reine Druckmessung häufig vernachlässigbar.
Bei sehr kleinen geschlossenen Volumina oder empfindlichen Prüfständen kann das zusätzliche Schlauchvolumen den zu messenden Druck jedoch beeinflussen.
Besonders kritisch wird das Totvolumen bei:
- kleinen Prüflingen,
- abgesperrten Messkammern,
- sehr niedrigen Drücken,
- Gasanalysen,
- Probenahmen.
Für reproduzierbare Prüfungen sollte deshalb die Länge und das Innenvolumen des Messschlauchs möglichst konstant bleiben.
Wann muss gespült werden?
Die Begriffe Druckmessung und Gasentnahme dürfen bei diesem Punkt nicht miteinander vermischt werden.
Reine Druckmessung
Für eine reine statische Druckmessung ist es messtechnisch nicht grundsätzlich notwendig, den gesamten Messschlauch mit Prozessgas durchzuspülen.
Nach dem Kuppeln stellt sich im Schlauch und am Druckmessgerät der Systemdruck ein.
Ein unnötiges Spülen würde lediglich zusätzlich Gas freisetzen.
Gasprobe oder Gasanalyse
Anders ist die Situation bei einer Gasprobe.
Soll die tatsächliche Gaszusammensetzung bestimmt werden, muss das vorhandene Totvolumen des Schlauchs berücksichtigt werden.
Die im Schlauch vorhandene Luft beziehungsweise ein vorheriges Gas würde die Probe sonst verfälschen.
In diesem Fall wird nach dem für die Anlage festgelegten Verfahren gespült, bis eine repräsentative Probe vorliegt.
Das austretende Gas darf dabei nicht unkontrolliert in einen geschlossenen Arbeitsraum abgegeben werden.
Art und Dauer der Spülung sowie die sichere Ableitung richten sich nach:
- Gasart,
- Anlage,
- Explosionsschutz,
- Gefährdungsbeurteilung,
- Betreiberanweisung.
Sicheres Kuppeln unter Druck
Bei dafür vorgesehenen MINIMESS-Gasfüllventilen kann die Anschlussseite im druckbeaufschlagten Zustand gekoppelt werden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass beliebige Anschlussarbeiten unter Gasdruck durchgeführt werden dürfen.
Vor dem Kuppeln sollten mindestens geprüft werden:
- richtige Kupplungsreihe,
- passende Gegenkupplung,
- zulässiger Systemdruck,
- Gasfreigabe des Schlauchs,
- Messbereich des Messgeräts,
- Zustand von Gewinde und Dichtfläche.
Der Messschlauch sollte nicht verdreht oder unter Zug montiert werden.
Die Kupplung wird axial und sauber angesetzt.
Ein schräges Ansetzen kann:
- Gewinde beschädigen,
- Dichtungen belasten,
- zu unvollständiger Ventilöffnung führen.
Die konkrete Kuppelreihenfolge muss den Herstellerangaben und den Betriebsanweisungen der Anlage entsprechen.
Restdruck im Messschlauch sicher berücksichtigen
Nach einer Druckmessung befindet sich im Messschlauch Gas unter Druck.
Dieser Punkt wird häufig unterschätzt.
Auch nachdem die Gaskupplung auf der Prozessseite wieder geschlossen wurde, kann im verbleibenden Schlauchvolumen noch komprimiertes Gas eingeschlossen sein.
Der Messkreis darf deshalb nicht einfach an einer beliebigen Verschraubung geöffnet werden.
Eine geeignete Messausrüstung sollte eine kontrollierte Entlastungsmöglichkeit besitzen oder nach dem für die Anlage vorgesehenen Verfahren entspannt werden.
Erst danach sollten weitere Anschlüsse des Messsystems gelöst werden.
Besonders bei hohen Drücken kann selbst das kleine Volumen eines Messschlauchs eine relevante gespeicherte Gasenergie enthalten.
Dichtheit der Messstelle prüfen
Die Dichtheit sollte nicht erst dann kontrolliert werden, wenn Gasgeruch oder ein deutlicher Druckverlust auftritt.
Nach Neuinstallation oder Arbeiten an einer Messstelle sollte die Dichtheit nach dem für die Anlage festgelegten Prüfverfahren verifiziert werden.
Zu den möglichen Leckstellen gehören:
- Einschraubgewinde des Gasfüllventils,
- Ventilsitz,
- O-Ring,
- Kupplungsanschluss,
- Schlaucharmaturen,
- Adapter,
- Messgeräteanschluss.
Besonders bei wiederholt verwendeten Messschläuchen sollten vor dem Einsatz geprüft werden:
- Risse,
- Knickstellen,
- Abrieb,
- beschädigte Armaturen,
- verschmutzte Dichtflächen.
Bei einer fest installierten Kupplung ist außerdem zu kontrollieren, ob Verschmutzung das Rückschlagventil am vollständigen Schließen hindern könnte.
Welche Funktion hat die Schutzkappe?
Eine Schutzkappe verhindert hauptsächlich, dass Schmutz, Staub und mechanische Beschädigungen die Kupplungsseite beeinträchtigen.
Sie sollte nach der Messung wieder montiert werden.
Die Schutzkappe sollte jedoch nicht als Ersatz für das eigentliche Rückschlag- beziehungsweise Absperrelement betrachtet werden.
Die Gasdichtheit der Messstelle muss bereits durch die dafür vorgesehenen drucktragenden und dichtenden Komponenten gewährleistet sein.
Eine fehlende oder beschädigte Schutzkappe kann langfristig trotzdem problematisch werden, weil Verunreinigungen später:
- Dichtflächen beschädigen,
- das Kuppeln erschweren,
- Ventilfunktionen beeinträchtigen
können.
Messgerät richtig anschließen
Neben Kupplung und Schlauch muss auch das eigentliche Messgerät zur Gasanwendung passen.
Zu prüfen sind:
- Messbereich,
- zulässiger Überdruck,
- Gasverträglichkeit der medienberührten Teile,
- Prozessanschluss,
- Genauigkeitsanforderung,
- gegebenenfalls Ex-Eignung.
Bei einer Gasleitung mit beispielsweise 20 bar Betriebsdruck ist ein 0-bis-10-bar-Manometer auch dann ungeeignet, wenn der Schlauch bis 250 bar zugelassen wäre.
Umgekehrt ist ein extrem großer Messbereich ebenfalls ungünstig, wenn dadurch die erforderliche Ablesbarkeit oder Genauigkeit verloren geht.
Bei kleinen Anschlussdrücken in Heizungs- oder Gasverbrauchsanlagen kann deshalb ein Niederdruckmessgerät erforderlich sein, während Gasdruckregelanlagen völlig andere Messbereiche benötigen können.
Besonderheiten bei Wasserstoff
Eine für Erdgas geeignete Kupplung sollte nicht automatisch als für reinen Wasserstoff freigegeben betrachtet werden.
Wasserstoff stellt aufgrund seiner physikalischen Eigenschaften besondere Anforderungen an:
- Dichtheit,
- Permeation,
- Dichtungswerkstoffe,
- metallische Werkstoffe,
- gesamte Messkette.
Bei Wasserstoff beziehungsweise wasserstoffreichen Gasen muss deshalb die konkrete Herstellerfreigabe der verwendeten Kupplung, des Schlauchs und des Messgeräts geprüft werden.
Eine allgemeine DVGW-Kennzeichnung oder eine Freigabe für ein anderes Gas reicht dafür allein nicht aus.
Praxisbeispiel an einer Gasdruckregelanlage
In einer Gasdruckregelanlage soll der Ausgangsdruck regelmäßig mit einem kalibrierten Digitalmanometer kontrolliert werden.
Dafür befindet sich an der Rohrleitung ein MINIMESS 1215 Gasfüllventil mit passender DVGW-Ausführung.
Der Techniker verwendet einen kurzen für die Anwendung spezifizierten Messschlauch.
Vor der Messung werden kontrolliert:
- Kupplungsreihe,
- Zustand des Testpunkts,
- Zustand des Schlauchs,
- Messbereich des Digitalmanometers,
- zulässiger Betriebsdruck aller Komponenten.
Das Digitalmanometer wird entsprechend dem vorgesehenen Messaufbau angeschlossen und der Messschlauch sauber mit dem Testpunkt verbunden.
Nach dem Druckausgleich wird der Messwert dokumentiert.
Da ausschließlich der Druck gemessen wird, wird das System nicht unnötig zur Umgebung gespült.
Nach Abschluss der Messung wird die Kupplung entsprechend dem vorgesehenen Verfahren geschlossen beziehungsweise getrennt.
Das im Schlauch verbleibende Gas wird kontrolliert über die vorgesehene Entlastungsmöglichkeit behandelt.
Abschließend werden Testpunkt und Dichtfläche kontrolliert und die Schutzkappe wieder aufgesetzt.
Bei einer späteren Gasprobenahme würde derselbe Aufbau anders behandelt werden:
Dann müsste das Totvolumen des Schlauchs berücksichtigt und nach dem für die Anlage definierten Verfahren ausreichend mit Prozessgas gespült werden, bevor eine repräsentative Probe genommen wird.
Typische Fehler
| Fehler | Mögliche Folge | Geeignete Maßnahme |
|---|---|---|
| Hydraulische Standardkupplung für Gas verwendet | Medienverträglichkeit und Gasdichtheit nicht nachgewiesen | Für Gas spezifizierte Ausführung verwenden |
| DVGW als universelle Gasfreigabe interpretiert | Bauteil wird außerhalb seines vorgesehenen Einsatzes verwendet | Konkretes Zertifikat, Datenblatt und Anlagenregelwerk prüfen |
| Nur Kupplung geprüft, Schlauch jedoch nicht | Schwächstes Glied der Messkette ungeeignet | Kompletten Gasweg spezifizieren |
| Sehr langer Messschlauch eingesetzt | Großes Totvolumen und mehr eingeschlossenes Gas | Schlauch so kurz wie praktisch sinnvoll wählen |
| Bei jeder Druckmessung unnötig gespült | Unnötige Gasemission | Spülung nur entsprechend Messaufgabe und Verfahren durchführen |
| Gasprobe ohne ausreichende Berücksichtigung des Totvolumens | Probe durch Restgas oder Luft verfälscht | Messweg nach festgelegtem Verfahren spülen |
| Schlauch nach der Messung unter Druck geöffnet | Unkontrollierte Gasfreisetzung | Restdruck kontrolliert entspannen |
| Messgerät mit zu kleinem Druckbereich | Überlastung oder Beschädigung | Maximal möglichen Druck berücksichtigen |
| Beschädigte Schutzkappe ignoriert | Verschmutzung und spätere Dichtprobleme | Schutzkappe instand halten und wieder montieren |
| Wasserstofftauglichkeit aus Erdgasfreigabe abgeleitet | Ungeeignete Werkstoffe oder erhöhte Permeation möglich | H2-Eignung separat bestätigen |
Was sollte dokumentiert werden?
Bei dauerhaft eingerichteten Gasmessstellen sind folgende Angaben hilfreich:
- Messstellenkennzeichen,
- Gas beziehungsweise Gaszusammensetzung,
- MINIMESS-Baureihe,
- Artikelnummer,
- DVGW-Zulassung soweit erforderlich,
- Prozessanschluss,
- Dichtungswerkstoff,
- zulässiger Betriebsdruck,
- zulässiger Temperaturbereich,
- verwendeter Messschlauch,
- Schlauchlänge,
- Messgerät,
- Messbereich des Messgeräts,
- Prüf- beziehungsweise Kalibrierintervall,
- Vorgehen zur Druckentlastung,
- Vorgehen zur Spülung bei Gasentnahme,
- Ergebnis der Dichtheitsprüfung.
Dadurch lässt sich auch bei einem späteren Austausch verhindern, dass eine optisch ähnliche, aber für die Gasapplikation ungeeignete Standardkomponente eingesetzt wird.
Welche MINIMESS-Komponenten eignen sich?
MINIMESS 1215 Gasfüllventil mit DVGW-Zulassung
Das Original MINIMESS 1215 Gasfüllventil von Hydrotechnik ist als kompakter Systemzugang für gasführende Anlagen verfügbar.
Die entsprechende DVGW-Ausführung ist unter anderem für Druckmessung und Gasentnahme vorgesehen.
Merkmale der konkreten Standardausführung sind unter anderem:
- mechanisch entsperrbares Rückschlagventil,
- Kuppeln der Anschlussseite unter Systemdruck möglich,
- M10 × 1 Prozessgewinde in der entsprechenden Ausführung,
- NBR-Dichtung,
- Metall-Schutzkappe,
- maximaler Betriebsdruck bis 250 bar,
- Betriebstemperatur −20 bis +70 °C.
Für die konkrete Bestellung müssen Medium, Druck, Temperatur und Anschlussausführung geprüft werden.
Passende MINIMESS-Gasschläuche
Der Messschlauch sollte als Bestandteil des Gas-Messsystems ausgewählt werden.
Entscheidend sind:
- passende MINIMESS-Kupplungsseite,
- gasgeeigneter Schlauchwerkstoff,
- Druckbereich,
- Temperaturbereich,
- passender Anschluss zum Messgerät.
Für wiederkehrende Servicearbeiten kann ein fertig definierter Messschlauch mit festem Anschluss zum verwendeten Digitalmanometer die Gefahr von Fehlkombinationen reduzieren.
MINIMESS-Komplettsysteme
Unter MINIMESS DVGW Gaskupplungen und Gasschläuche können Messpunkt, Schlauch und Anschluss entsprechend der Anwendung zusammengestellt werden.
Weitere hydraulische und pneumatische MINIMESS-Ausführungen finden Sie unter MINIMESS-Kupplungen und -Schläuche.
ICS Schneider Messtechnik unterstützt bei der Auswahl von Kupplungsreihe, Dichtungswerkstoff, Schlauch, Messgerät und Anschlussadaptern für feste und mobile Gasmessstellen.
Fazit
Eine Gasmessstelle mit MINIMESS sollte nicht einfach aus Komponenten aufgebaut werden, die mechanisch miteinander verschraubt werden können.
Für Gas müssen Kupplung, Schlauch, Adapter und Messgerät als komplette Messkette betrachtet werden.
Bei entsprechenden Anwendungen bietet das MINIMESS 1215 Gasfüllventil mit DVGW-Zulassung einen kompakten Systemzugang für Druckmessung und Gasentnahme.
Die Zulassung ersetzt jedoch nicht die Prüfung des konkreten Mediums und des für die Anlage geltenden Regelwerks.
Besonders wichtig ist die Auswahl des Messschlauchs. Er muss für Gas, Druck und Temperatur geeignet sein und sollte nicht unnötig lang ausgeführt werden.
Das Totvolumen spielt vor allem bei kleinen Prüfvolumina und bei Gasproben eine Rolle.
Bei einer reinen Druckmessung ist ein routinemäßiges Ausspülen des Schlauchs nicht automatisch erforderlich. Bei einer Gasanalyse muss das Totvolumen dagegen so berücksichtigt werden, dass eine repräsentative Probe entsteht.
Nach der Messung darf außerdem der im Schlauch eingeschlossene Restdruck nicht vergessen werden. Das Gas muss nach dem für die Anlage vorgesehenen Verfahren kontrolliert entspannt werden.
Eine technisch saubere Gasmessstelle besteht deshalb aus einer geeigneten Gaskupplung, einem dazu passenden Gas-Messschlauch, einem korrekt dimensionierten Messgerät und einem definierten Ablauf für Kuppeln, Prüfen, Entlasten und Dokumentieren.
Häufige Fragen zu MINIMESS DVGW Gasmessstellen
Kann ich eine normale MINIMESS-Hydraulikkupplung für Erdgas verwenden?
Nicht allein aufgrund der mechanischen Kompatibilität. Medienverträglichkeit, Gasdichtheit, Dichtungen und gegebenenfalls erforderliche Zulassungen müssen für die konkrete Ausführung bestätigt sein.
Was ist das MINIMESS 1215 DVGW Gasfüllventil?
Es ist ein mechanisch entsperrbares Rückschlagventil, das einen kompakten Zugang zu einer gasführenden Anlage für beispielsweise Druckmessung oder Gasentnahme ermöglicht.
Kann die MINIMESS-Gaskupplung unter Druck angeschlossen werden?
Bei dafür vorgesehenen Hydrotechnik-Gasfüllventilen kann die Anschlussseite unter Systemdruck gekoppelt werden. Die zulässigen Betriebsbedingungen und das vorgeschriebene Verfahren müssen eingehalten werden.
Ist eine DVGW-Kupplung automatisch für jedes Gas geeignet?
Nein. DVGW-Zulassung, Medienfreigabe und das jeweilige Anlagenregelwerk müssen getrennt betrachtet werden.
Muss der Messschlauch ebenfalls für Gas geeignet sein?
Ja. Der Schlauch ist ein druck- und medienführender Bestandteil des Messsystems und muss hinsichtlich Gas, Druck, Temperatur und Anschlüssen geeignet sein.
Muss der Schlauch vor jeder Druckmessung gespült werden?
Nicht grundsätzlich. Für eine reine Druckmessung ist eine vollständige Spülung messtechnisch normalerweise nicht erforderlich. Bei Gasanalysen oder Probenahmen muss das Totvolumen dagegen berücksichtigt werden.
Warum ist das Totvolumen wichtig?
Der Schlauch enthält vor dem Anschluss ein bestimmtes Gasvolumen. Bei kleinen Prüfvolumina kann dessen Befüllung den Druck beeinflussen; bei einer Gasprobe kann das vorhandene Restgas außerdem die Zusammensetzung verfälschen.
Was passiert nach dem Abkuppeln mit dem Gas im Schlauch?
Abhängig vom Aufbau kann im Messschlauch Gas unter Druck eingeschlossen bleiben. Dieses muss kontrolliert nach dem vorgesehenen Verfahren entspannt werden.
Ist die Schutzkappe eine zweite drucktragende Abdichtung?
Sie dient in erster Linie dem Schutz der Kupplung vor Verschmutzung und Beschädigung. Die eigentliche Gasdichtheit muss durch die dafür vorgesehenen Ventil- und Dichtelemente gewährleistet werden.
Kann ich die DVGW-Ausführung für Wasserstoff verwenden?
Eine Erdgas- oder allgemeine Gasfreigabe sollte nicht automatisch auf reinen Wasserstoff übertragen werden. Werkstoffe, Dichtungen, Permeation und die konkrete Herstellerfreigabe müssen separat geprüft werden.
Wie lang sollte der Messschlauch sein?
So lang wie für eine sichere Aufstellung des Messgeräts erforderlich, aber nicht unnötig lang. Ein längerer Schlauch erhöht Totvolumen und die nach der Messung eingeschlossene Gasmenge.
Was muss bei der Auswahl des Manometers beachtet werden?
Messbereich, Überlastfestigkeit, medienberührte Werkstoffe, Prozessanschluss und gegebenenfalls Ex-Eignung müssen zur Gasapplikation passen.
